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Nutzungsbedingungen

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Akzeptanz der folgenden Bedingungen

Artikel 1. Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darauf basierenden Verträgen gelten folgende Definitionen:

  • Renewable Partners: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Renewable Partners B.V. mit Sitz in Amsterdam, die die Dienstleistungen anbietet.
  • Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, mit der Renewable Partners einen Vertrag abschließt oder in Verhandlungen tritt.
  • Dienstleistungen: Alle Arbeiten, Produkte, Beratungen und Lieferungen, die Renewable Partners anbietet, darunter unter anderem die Erstellung von Energieausweisen, Energieberatungen, Nachhaltigkeitsplänen, technischen Inspektionen und Projektbegleitung.
  • Vertrag: Der schriftliche oder digitale Vertrag zwischen Renewable Partners und dem Auftraggeber, einschließlich aller Anhänge, Angebote und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Vertrauliche Informationen: Alle Unternehmensinformationen, technischen Kenntnisse, kommerziellen Daten und sonstigen Informationen, die von einer der Parteien als vertraulich gekennzeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit vernünftigerweise angenommen werden kann.

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Verträge und Lieferungen von Renewable Partners und sind untrennbarer Bestandteil derselben.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich, schriftlich und von beiden Parteien vereinbart wurden.
  3. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, in welcher Form auch immer, wird hiermit ausdrücklich und nachdrücklich ausgeschlossen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Renewable Partners und der Auftraggeber werden die unwirksamen oder für unwirksam erklärten Bestimmungen durch neue, rechtswirksame Bestimmungen ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommen.
  5. Renewable Partners ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen sind für den Auftraggeber ab dem Zeitpunkt verbindlich, an dem sie schriftlich mitgeteilt werden.
  6. Wenn der Inhalt der Auftragsbestätigung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, hat die Auftragsbestätigung Vorrang.

Artikel 3. Angebote, Anzahlung und Verträge

Alle Angebote von Renewable Partners sind unverbindlich und gelten für einen Zeitraum von 14 Tagen, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots von Renewable Partners durch den Auftraggeber zustande.

Artikel 4. Ausführung des Vertrags und Pflichten des Auftraggebers

Renewable Partners wird die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, mit größter Sorgfalt und gemäß den Anforderungen guter fachlicher Praxis und den geltenden professionellen Standards ausführen. Eine von Renewable Partners angegebene Frist für die Ausführung ist unverbindlich und niemals eine Ausschlussfrist. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Informationen, Unterlagen und erforderlichen Zugänge zu Standorten rechtzeitig, korrekt, vollständig und unverzüglich bereitgestellt und gewährt werden. Renewable Partners haftet nicht für Schäden oder Kosten, die sich aus falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers ergeben. Wenn sich die Ausführung aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen verzögert, gehen alle daraus resultierenden Kosten und Schäden, einschließlich etwaiger Wartezeiten, vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Darüber hinaus gilt: Aufträge werden von qualifizierten Beratern ausgeführt, die die relevanten Fachkompetenz- und Zertifizierungsstandards erfüllen. Außerdem gilt: Wenn für eine korrekte Ausführung Dritte hinzugezogen werden müssen, ist Renewable Partners berechtigt, diese hinzuzuziehen und die Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben.

Artikel 5. Preise, Zahlung und Inkasso

Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht anders angegeben. Renewable Partners ist berechtigt, die Preise jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex des CBS (Statistisches Zentralamt der Niederlande) oder einem vergleichbaren Maßstab zu indexieren. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Bei Verzug schuldet der Auftraggeber zusätzlich zum Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag. Alle Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Inkassomaßnahmen, mindestens jedoch 350,00 €, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 6. Änderungen und Mehrarbeit

Wenn der Auftraggeber Änderungen am ursprünglichen Auftrag wünscht, wird Renewable Partners die damit verbundenen Kosten als Mehrarbeit in Rechnung stellen. Diese Änderungen und die damit verbundenen Kosten müssen ausdrücklich und schriftlich von beiden Parteien vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen und Zusagen sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von Renewable Partners schriftlich bestätigt.

Zusatz: Wenn aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder unvorhergesehener Umstände zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden müssen (Mehrarbeit aufgrund der Sorgfaltspflicht), ist Renewable Partners berechtigt, diese Kosten weiterzugeben.

Artikel 7. Stornierungsbedingungen und Schadensersatz

Der Auftraggeber kann den Vertrag ausschließlich schriftlich oder per E-Mail kündigen. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber gelten die folgenden Stornierungskosten als sofort fällige Entschädigung:

  • Stornierung mehr als 7 Werktage vor dem geplanten Termin: Die Anzahlung wird vollständig einbehalten.
  • Stornierung zwischen 7 und 3 Werktagen vor dem geplanten Termin: Der Auftraggeber schuldet 50 % des gesamten Rechnungsbetrags.
  • Stornierung innerhalb von 3 Werktagen vor dem geplanten Termin oder Nichterscheinen: Der Auftraggeber schuldet 100 % des gesamten Rechnungsbetrags.

Artikel 8. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt ist Renewable Partners nicht zur Erfüllung seiner Verpflichtungen verpflichtet. Unter höherer Gewalt versteht man neben den gesetzlichen Bestimmungen jede von außen kommende Ursache, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Renewable Partners keinen Einfluss nehmen kann. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich: Pandemien, Krieg, Terrorismus, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Wasserschäden, Streiks, staatliche Maßnahmen und Störungen bei Dienstleistungen Dritter wie Internetprovidern, Energieversorgern oder Transportunternehmen. Im Falle höherer Gewalt hat Renewable Partners das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 9. Haftung und Freistellung

Die Haftung von Renewable Partners ist jederzeit streng auf direkte Schäden beschränkt und auf den Gesamtbetrag der Rechnung gemäß dem Vertrag begrenzt. Die Haftung für alle indirekten Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust und Schäden durch Betriebsstillstand, ist vollständig ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Renewable Partners von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und deren Ursache nicht auf ein zurechenbares Versäumnis von Renewable Partners zurückzuführen ist. Entstehen Schäden, weil der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Informationen geliefert hat, haftet Renewable Partners hierfür nicht.

Artikel 10. Garantie und Reklamationen

Renewable Partners garantiert die Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Dienstleistungen gemäß den vernünftigerweise zu erwartenden Standards. Jede Garantie ist auf die Laufzeit des Vertrags beschränkt. Beschwerden über die erbrachten Dienstleistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung schriftlich und begründet bei Renewable Partners eingereicht werden, andernfalls gelten die Dienstleistungen als angenommen. Die Einreichung einer Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus. Die einzige Abhilfe für den Auftraggeber besteht in der Aufforderung zur Behebung des Mangels. Renewable Partners ist ausschließlich zur Behebung des Mangels und nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Artikel 11. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung

Alle geistigen Eigentumsrechte an den von Renewable Partners entwickelten Produkten, Berichten und Empfehlungen verbleiben jederzeit bei Renewable Partners. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Ergebnisse der Dienstleistungen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Renewable Partners zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu verwerten. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie voneinander erhalten, auch nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten.

Artikel 12. Datenschutz und Datenverarbeitung

Renewable Partners verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet. Daten, die über Webflow Forms erfasst werden, können auf Servern außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden. Mit dem Ausfüllen des Formulars erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden.

Artikel 13. Nichtanwerbung

Während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von Renewable Partners, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt waren, einzustellen oder in irgendeiner Weise für Arbeiten anzusprechen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 14. Beendigung des Vertrags

Renewable Partners hat das Recht, den Vertrag im Falle einer Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs, einer Pfändung oder einer Liquidation des Auftraggebers mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei Kündigung bleiben alle Zahlungsverpflichtungen für bereits erbrachte Dienstleistungen unverändert bestehen.

Artikel 15. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Alle Verträge und daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Amsterdam vorgelegt, unter Ausschluss anderer zuständiger Gerichte.